Private Krankenversicherung für Beamte

Hier stellen wir Ihnen unsere Produkte und Dienstleistungen vor. Diese Seiten werden stets aktuell gehalten. Sollten Sie trotzdem einmal nicht finden, was Sie suchen, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Freie Heilfürsorge

Für Polizei-, Justiz- und Feuerwehrbeamte übernimmt während der aktiven Dienstzeit in der Regel der Dienstherr die Krankenversicherungskosten. 

Mit Beginn der Pension werden diese Berufsgruppen zu 70% beihilfeberechtigt. Daher ist der Abschluss einer großen Anwartschaftsversicherung sinnvoll.

Beihilfe

Beamte und ihre Angehörigen sind in der Regel beihilfeberechtigt. Der Dienstherr übernimmt zwischen 50 und 90% der Krankenversicherungskosten. Den verbleibenden Teil müssen Beamte privat versichern.

 

Kleine Anwartschaftsversicherung

Die kleine Anwartschaft sichert Ihren Gesundheitszustand ab. 

Sie bewirkt, dass Sie bei einem späteren Abschluss einer Krankenversicherung keine erneute Gesundheitsprüfung bestehen müssen.

Große Anwartschaftsversicherung

Die große Anwartschaft sichert Ihren Gesundheitszustand und Ihr Eintrittsalter.

Sie bewirkt, dass Sie keine erneute Gesundheitsprüfung ablegen müssen und einen geringeren Beitrag zahlen müssen bei einem späteren Abschluss einer Krankenversicherung.
 

Beihilfeanspruch

In diesem Video erfahren Sie alles Wichtige über Ihren Beihilfeanspruch

So geht Heilfürsorge richtig

Wer eine Laufbahn im Polizeivollzugsdienst anstrebt, sollte sich rechtzeitig über die freie Heilfürsorge informieren. 

In diesem Video erfahren Sie die wichtigsten Fakten.

Beitragsentlastung

Noch immer haben viele Menschen Angst vor hohen Beiträgen im Alter. Wir erklären Ihnen, wie man dieser Angst vorbeugen kann.

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Kontakt

Telefon: 0351 - 21728302

E-mail: db@krankenversicherung-dresden.com

Anschrift: Hauptstraße 27A, 01445 Radebeul

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